Endlich Klarheit für Wohnungseigentümer und Mieter: So kommt Ihr zur eigenen Wallbox als Mieter oder Wohnungseigentümer. Oliver Krüger stellt Euch die neuen Regelungen vor, die am 24.03.2020 von der Bundesregierung beschlossen wurden.
Gute Neuigkeiten für Wohnungseigentümer und Mieter: Endlich habt Ihr Anspruch auf eine Ladestation für Euer Elektroauto. Lange war das nur möglich, wenn in einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft WEG die Installation einstimmig beschlossen werden konnte. Wohnungsmieter waren vom Wohlwollen Ihrer Vermieter abhängig.
Damit ist es jetzt vorbei. Die Bundsregierung hat am 24.03.2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentums- modernisierungsgesetz – WEMoG verabschiedet. Damit hat jeder Mieter Anspruch auf eine Ladestation
Auch in einer WEG besteht ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Es bedarf dazu keiner Einstimmigen Entscheidung der Eigentümer mehr. Allerdings kann die WEG das Thema an sich nehmen und eine gemeinsame Ladeinfrastruktur installieren lassen.
ChargeX Aqueduct Ladelösung für die Wohnungswirtschaft
Statt einer Vielzahl von Insellösungen macht eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur in der Wohnungswirtschaft am meisten Sinn. Ideal ist hier z.B. das Aqueduct System von ChargeX. 163 Grad ist autorisierter Vertriebspartner für ChargeX Systeme im Grossraum Hamburg.
Welche Möglichkeiten jetzt genau bestehen und wie man am besten vorgeht, klärt Oliver Krüger in seinem heutigen LIVE Stream auf YouTube.