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Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Bundesprogramm Ladeinfrastruktur fördert Elektroauto Ladestationen

Am 13.2.17 kam das GO aus Brüssel für das deutsche Bundesprogramm Ladeinfrastruktur. Am 1. März geht es los. Sichern auch Sie sich jetzt die Fördermittel für Ihren Einstieg in die Elektromobiliät. 163 Grad zeigt Ihnen, wie das geht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur aufgelegt, das jetzt von der EU genehmigt wurde. Insgesamt sollen in Deutschland 15.000 Ladepunkte neu geschaffen werden. So wird eine Plattform geschaffen, auf der sich die Elektromobilität  in Deutschland endlich flächendeckend entwickeln kann.

Neben 5.000 Ladepunkten zur Schnellladung ( S-LIS ) sollen vor allem 10.000 normale Ladepunkte für Wechselstrom bis 22 kW gefördert werden ( N-LIS ). Alleine für diese Normalladestationen, wie sie in gewerblichen Situationen üblich sind, stehen im Förderprogramm 100 Mio. Euro bereit. Gefördert wird neben der Anschaffung der Ladestation auch die Installation.

Förderquote

Im ersten Förderaufruf, der seit dem 15.2.2017 gilt, werden 40% der Kosten für die Anschaffung der Ladesäule und für die Installation gefördert. Für die Anzahl von DC Schnellladestationen sind bestimmte Kontingente pro Bundesland festgeschrieben. Für Normalladestationen gibt es keine Kontigentierung pro Bundesland. Wichtig ist, dass generell die Vorschriften des Förderprogramms bei der Planung Ihrer Ladestation genau eingehalten werden.

Öffentlich zugänglich

Um eine Förderung zu erhalten, muss die Ladestation 24h täglich öffentlich zugänglich sein. Das kann natürlich auch auf einem Kundenparkplatz oder Betriebsgelände sein. Eine rein private Installation z.B. in der eigenen Garage wird nicht gefördert.

Wird der Zugang zur Ladesäule weniger als 24 h gewährt, so wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die Mindest-Verfügbarkeit liegt bei 12 h am Tag, um überhaupt eine Förderung beantragen zu können.

ÖkoStrom ist Pflicht

Natürlich macht die Elektromobilität wenig Sinn ohne Strom aus erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund ist die Versorgung des Ladepunktes mit ÖkoStrom eine weitere Bedingung für die Förderung der Ladestation. Da die Ladestation in der Regel an dem normalen Hausanschluss angeschlossen ist, muss dann der gesamte Standort mit ÖkoStrom versorgt werden. Zum Erhalt der Förderung müssen Sie die Versorgung mit ÖkoStrom nachweisen können.

Zusammen mit den aktuell niedrigen Strompreisen ergibt sich ein idealer Zeitpunkt, den Stromeinkauf in Ihrem Betrieb neu zu regeln. Stellen Sie als ersten Schritt um auf Strom aus erneuerbaren Energien und kaufen Sie z.B. LichtBlick ÖkoStrom. Sprechen Sie mich an, ich mache Ihnen gerne ein Angebot.

Welche Hardware ?

Mit der aktuellen Ladesäulenverordnung ist der Stecker Typ 2 vorgegeben. Der Förderaufruf empfiehlt außerdem ein fest angeschlagenes Kabel. Das ist aber kein Muss. Die Ladesäule muß über ein bargeldloses Abrechnungssystem verfügen, an dem diskriminierungsfrei aufgeladen kann. Mit dem Wort “diskriminierungsfrei” ist gemeint, dass nicht nur ein bestimmter Kundenkreis laden kann, der z.B. im Besitz einer bestimmten Kundenkarte ist, sondern dass jeder E-Auto Fahrer spontan hier den Elektroauto aufladen kann. Außerdem muss die Ladesäule in den gängigen Apps den Status anzeigen können. Ist sie frei oder ist sie gerade besetzt.

Mit den Ladestationen z.B. von NewMotion sind Sie auf der sicheren Seite. Die New Motion Business Pro 11 – 22 kW und der dazugehörigen Business Lite 11 – 22 kW haben Sie alles, was Sie für Ihren Start in die Elektromobilität brauchen:

  • Ladestation mit Typ 2 Stecker, alternativ mit festem Kabel Typ 2
  • bis zu 22 kW Leistung AC, per Konfiguration auch auf 11 kW begrenzbar
  • unspektakuläre Optik, wenig Ansatzpunkte für Vandalismus
  • Lastmanagement für die Verwendung mehrerer Ladepunkte an einem Hausanschluss
  • Zugangskontrolle über die NewMotion RFID Karte oder über App der Kunden
  • Sie selbst definieren den Preis, den Ihr Kunde hier für die Aufladung zahlen soll
  • Abrechnungssystem mit Übersicht aller Ladevorgänge
  • diskriminierungsfrei durch QR Code
  • Erstattung der Ladevorgänge aus Gastnutzung
  • Unterscheidung von eigenen Ladungen und Gastnutzung
  • manuelle Beendigung des Ladevorganges über Webportal möglich (für Langzeitparker)

Wie geht´s jetzt weiter ?

Bei 163 Grad bekommen Sie alles, was Sie jetzt benötigen, aus einer Hand. Sie bekommen von mir die Ladestation, den ÖkoStrom dafür und den Partner, der die Station bei Ihnen vor Ort installiert. Sie können die Installation auch von Ihrem Elektriker vornehmen lassen. Wichtig ist, dass Sie erst die Förderung beantragen, bevor Sie etwas bestellen oder einen Installateur beauftragen.

Mit ÖkoStrom von LichtBlick und der Ladestation von NewMotion bauen Sie sich finanziell gefördert eine Ladeinfrastruktur für Ihre Kunden und Besucher auf.

Pressemitteilung des BMVI

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

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