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Ladestation | Foto: 163 Grad

Ihre Elektroauto Ladestation jetzt mit bis zu 40% Förderung vom Staat

Es gibt wieder Fördermittel für Elektroauto-Ladestationen. Bis zu 40% der Kosten für Hardware und Installation können Sie als Investitionszuschuss bekommen. 163 Grad zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Sind Sie von Ihren Kunden schon einmal darauf angesprochen worden, wo er bei Ihnen sein Elektroauto aufladen kann? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine Ladestation aufzubauen – für neue Kunden, Mitarbeiter oder neue Firmenwagen? Wenn Sie so weit schon sind, dann können Sie jetzt loslegen.

Damit die Elektromobiliät in Deutschland in Gang kommt hat die Politik ein Förderprogramm beschlossen, mit dem öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert werden können – auch auf Privatgrundstücken.

Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur, aus dem die Fördermittel stammen, ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMWI aufgelegt worden. Nach der Genehmigung durch die EU gab es bereits im März den ersten Förderaufruf. Die Nachfrage war so gross, dass der Förderaufruf teilweise überzeichnet war. Seit dem warten viele auf den zweiten Förderaufruf, um an eine geförderte Installation zum Aufladen von Elektroautos zu kommen.

Am 14.9.2017 hat die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV den zweiten Förderaufruf freigegeben. Der gilt zunächst bis zum 31.10.2017 um 16:00 Uhr. Um einer Überzeichnung vorzubeugen, erfolgt die Vergabe jetzt nicht nach dem Windhundprinzip sondern nach dem Verhältnis zwischen Aufwand und Ladeleistung. Wer mehr Leistung für weniger Aufwand installieren will, bekommt den Vorzug.

Bevor ich in die Details gehe noch eine kurze Begriffsklärung bzw. Abgrenzung.

Schnellladung mit Gleichstrom (DC) und Normalladung mit Wechselstrom (AC)

Bevor wir in die Details gehen möchte ich zunächst die Begriffe noch einmal sauber klären. Ziel des 2. Förderaufrufs ist die Erstellung von 1.000 Ladepunkten zur Schnellladung mit Gleichstrom (DC) und 12.100 Ladepunkten für Wechselstrom (AC) bis 22 kW. Beide Ladearten (Gleichstrom und Wechselstrom) werden im selben Förderprogramm beantragt.

In diesem Beitrag soll im Weiteren nur von den normalen AC-Ladestationen mit Wechselstrom bis 22 kW die Rede sein. Dieser Ladepunkt (auch Wallbox genant)  lässt sich recht einfach in den bestehenden Hausanschluss Ihrer Immobilie oder Ihres Unternehmens integrierten. Für Standorte mit einer gewissen Aufenthaltsqualität wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Sportverein, Fitness-Studio, Golf-Club oder Hotellerie ist ein Ladepunkt mit 22kW Wechselstrom ideal.

Anschaffung und Installation Ihrer Ladesäule werden mit bis zu 40% gefördert

Aus dem zweiten Förderaufruf können Sie für Ihren Normalladepunkt (22 kW Wechselstrom) einen Investitionszuschuss von bis zu 40% der Kosten enthalten – jedoch maximal 2.500 Euro.  Installieren Sie 2 Ladepunkte, also z.B. eine NewMotion Business Lite und eine Business Pro nebeneinander, sind es auch 2x 2.500 Euro (also 5.000 Euro maximal). Die Förderung schließt sowohl den Kauf der Ladestation wie auch die Installationskosten und Kennzeichnung des Stellplatzes mit ein.

Wenn Sie mal rückwärts rechnen, dann können Sie mit 6.250 Euro maximal für einen Ladepunkt planen. Aber: je weniger Sie davon in Anspruch nehmen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Förderung bekommen.

Regionale Verteilung

Die geplanten 12.100 Ladepunkte sind nach Bundesländern aufgeteilt. Die Anzahl reicht von 250 z.B. in Bremen bis hinzu 2.000 in Nordrhein-Westfalen. Sollten das Kontingent für Ihr Bundesland erschöpft sein, kann keine Förderung gewährt werden, auch wenn die 12.100 insgesamt noch nicht erreicht sind.

Was müssen Sie im Wesentlichen beachten, um Ihre Ladestation gefördert zu bekommen?

  • Öffentlich zugänglich 24/7
    Ihr Ladepunkt muss 24h täglich an 7 Tagen in der Woche öffentlich zugänglich sein. Das kann natürlich auch auf einem Kundenparkplatz oder Betriebsgelände sein. Eine rein private Installation z.B. in der eigenen Garage wird nicht gefördert.
  • Hardware
    Die Deutsche Ladesäulenverordnung definiert genau die Anforderungen an einen Ladepunkt. Der Typ 2 Anschluss ist fest vorgegeben.
  • Kaufen statt Leasing
    Die Hardware, also die Ladesäule selbst, müssen Sie kaufen. Das Leasing einer Ladesäule ist nicht förderfähig.
  • Kennzeichnung
    Der Stellplatz, auf dem der Ladepunkt montiert wird, muss mit einem Elektroautosymbol in Weiß gemäß §39 Abs. 10 StVO gekennzeichnet sein. Wenn es sich um eine Installation auf einem privaten Grund handelt, muss der ganze Stellplatz zuvor grün markiert werden (RAL 6018). Die Kosten hierfür sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der Maximalsumme von 2.500 Euro.
  • Authentifizierung und Abrechnung
    Sofern das Aufladen für den Kunden nicht kostenlos abgegeben werden soll, muss der Ladepunkt über ein bargeldloses Abrechnungssystem verfügen. Das System muss auch Rooming Partnern den Zugang ermöglichen. Außerdem muss die Ladesäule in den gängigen Apps den Status anzeigen können. Ist sie frei oder ist sie gerade besetzt? Hier können Sie auf unseren Partner NewMotion vertrauen. Die Ladepunkte von NewMotion, die wir anbieten, erfüllen alle Voraussetzungen.
  • ÖkoStrom
    Natürlich macht die Elektromobilität wenig Sinn ohne Strom aus erneuerbaren Energien. Deshalb ist die Versorgung des Ladepunktes mit ÖkoStrom in der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur grundsätzlich als Bedingung vorgesehen. Wenn die Ladestation wie üblich in Ihre normale Elektroinstallation integriert wird, müssen Sie für den gesamten Standort ÖkoStrom bei Ihrem Versorger beziehen bzw. zu einem ÖkoStrom Versorger wechseln.
  • Laufzeit, Betrieb, Wartung
    Für die Förderung verpflichten Sie sich, den Ladepunkt für mindestens 6 Jahre zu betreiben und eine reibungslose Aufladung jederzeit sicherzustellen. Der Ladepunkt muss deshalb remote administrierbar sein.
  • Bericht
    Sie müssen 2x im Jahr in digitaler Form einen Bericht bei der NOW GmbH über die Ladevorgänge, Stromverbräuche etc. abgeben.

Klingt kompliziert? 163 Grad macht es Ihnen ganz einfach!

Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bei 163 Grad bekommen Sie alles, was Sie jetzt benötigen, aus einer Hand:

  1. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung zur Förderung Ihres Projekts.
  2. Sie bekommen von mir die Ladestationen von NewMotion, die den Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht.
  3. Die komplette Installation vor Ort kann über unseren Partner Adler emobility Services erfolgen – von der Planung, Installation bis hin zur Beschilderung und Markierung der Parkfläche in der geforderten RAL Farbe.
  4. Falls Sie noch keinen ÖkoStrom zur Versorgung Ihres Standortes nutzen, gestalte ich mit Ihnen Ihren Wechsel zur Versorgung aus erneuerbaren Energien z.B. mit ÖkoStrom von LichtBlick .

Kontakten Sie mich, damit wir zusammen beginnen können.

Alle Angaben in diesem Beitrag zur Förderung von Ladepunkten sind ohne Gewähr. Die Förderung eines Normalladepunktes ist auf maximal 2.500 Euro begrenzt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen nach Antragseingang.

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