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Förderprogramm NRW für Ladestationen | Foto: 163 Grad

Elektroauto Ladestation und Wallbox mit bis zu 40% staatlicher Förderung sichern

Alle guten Dinge sind 3: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur startet den dritten Aufruf zur Förderung von Elektroauto Ladestationen. Die Wallbox Förderung beträgt wieder bis zu 40% der Kosten für die Hardware, Installation und Netzanschluss.

Wie wäre es mit einer Ladestation für Elektroautos auf Ihrem Kundenparkplatz, für Ihre Mitarbeiter oder für den Firmenwagen? Jetzt ist die Gelegenheit dazu, denn der Staat gibt wieder bundesweit eine Wallbox Förderung.

Spätestens seit der Diesel-Krise sind Elektroautos schwer angesagt. Die Zulassungszahlen steigen deutlich, viele Modelle haben mittlerweile mehrere Monate Lieferzeit – manche sogar bis zu einem Jahr. Dazu kommt die 0,5% Pauschalversteuerung auf PHEV-Firmenwagen ab 2019.  Die neuen Hybrids müssen natürlich auch in der Firma aufgeladen werden können.

Zusätzlich entdecken viele Unternehmen die Elektroauto-Fahrer als neue Kunden, die gerne dorthin fahren, wo ihr Fahrzeug auch aufgeladen werden kann – beim Einkaufen, beim Sport, bei der Runde Golf oder vor dem Kino.

Mit 163 Grad zur Elektroauto Ladestation mit Förderung

Damit die Elektromobilität in Gang kommt, fördert der Staat die Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur mit bis zu 40%. Sollten Sie über eine Elektroauto Ladestation bzw. Wallbox nachdenken, dann ist jetzt die Gelegenheit zur Umsetzung. Sprechen Sie mich gerne dazu an – 163 Grad bietet Ihnen Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel.

Bundesprogramm Ladeinfrastruktur

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur, aus dem die Fördermittel stammen, ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMWI aufgelegt worden. Nach der Genehmigung durch die EU gab es bereits im März 2017 den ersten Förderaufruf. Die Nachfrage war so gross, dass der Förderaufruf teilweise überzeichnet war. Seit dem warten viele auf den zweiten Förderaufruf, um an eine geförderte Installation zum Aufladen von Elektroautos zu kommen.

Am 22.11.2018 hat die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen BAV den 3. Förderaufruf freigegeben. Der gilt zunächst bis zum 21.02.2019 um 16:00 Uhr. Um einer Überzeichnung vorzubeugen, erfolgt die Vergabe nach dem Verhältnis zwischen Aufwand und Ladeleistung. Wer mehr Leistung für weniger Aufwand installieren will, bekommt den Vorzug.

Schnellladung mit Gleichstrom (DC) und Normalladung mit Wechselstrom (AC)

Ziel des 3. Förderaufrufs ist die Erstellung von 3.000 Schnellladepunkten  (Gleichstrom DC mit min 50 kW Ladeleistung) und 10.000 Normalladepunkten (Wechselstrom mit 3,7 bis 22 kW).

Während die Schnellladepunkte ein Investitionsvolumen im 5-stelligen Bereich bedeuten und im Regelfall auch einen eigenen Netzanschluss voraussetzen, lassen sich Normalladepunkte recht einfach in den bestehenden Hausanschluss Ihrer Immobilie oder Ihres Unternehmens integrierten. Dabei kann ein Lastmanagement die Lasten zwischen den Ladestationen und dem “normalen” Verbrauch aussteuern.

Für Standorte mit einer gewissen Aufenthaltsqualität wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Sportverein, Fitness-Studio, Golf-Club oder Hotellerie ist ein Ladepunkt mit 22kW Wechselstrom ideal.

Anschaffung und Installation Ihrer Wallbox werden mit bis zu 40% gefördert

Auch im 3. Förderaufruf können Sie für Ihren Normalladepunkt (22 kW Wechselstrom) einen Investitionszuschuss von bis zu 40% der Kosten enthalten – jedoch maximal 2.500 Euro.  Installieren Sie 2 Ladepunkte, also z.B. eine NewMotion Business Lite und eine Business Pro nebeneinander, sind es auch 2x 2.500 Euro (also 5.000 Euro maximal). Die Förderung schließt sowohl den Kauf der Ladestation wie auch die Installationskosten und Kennzeichnung des Stellplatzes mit ein.

Analog zum 2. Förderaufruf erfolgt auch hier wieder die Vergabe nach den Kosten per kW Ladeleistung. Je weniger Förderung Sie in Anspruch nehmen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Zuschuss bekommen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich habe die Förderung für meine Kunden im 2. Aufruf bereits mehrfach beantragt – und mit einer Ausnahme auch bekommen.

Regionale Verteilung

Für die Aufteilung hat die BAV eine spezielle Karte erstellt. Sie legt über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Raster mit 283 Kacheln à 40 x 40 km Grösse. Die Karte gliedert sich ausserdem noch in die Normalladestruktur (N-Karte) und die Schnellladeinfrastruktur (S-Karte). Für die Schnelllader wird ausgewiesen, ob der Bedarf hoch (blau) oder eher gering (gelb) ist.

Was müssen Sie im Wesentlichen beachten, um Ihre Ladestation gefördert zu bekommen?

  • Öffentlich zugänglich 24/7
    Ihr Ladepunkt muss 24h täglich an 7 Tagen in der Woche öffentlich zugänglich sein. Das kann natürlich auch auf einem Kundenparkplatz oder Betriebsgelände sein. Eine rein private Installation z.B. in der eigenen Garage wird nicht gefördert.
  • Hardware
    Die Deutsche Ladesäulenverordnung definiert genau die Anforderungen an einen Ladepunkt. Der Typ 2 Anschluss ist fest vorgegeben.
  • Kaufen statt Leasing
    Die Hardware, also die Ladesäule selbst, müssen Sie kaufen. Das Leasing einer Ladesäule ist nicht förderfähig.
  • Kennzeichnung
    Der Stellplatz, auf dem der Ladepunkt montiert wird, muss mit einem Elektroautosymbol in Weiß gemäß §39 Abs. 10 StVO gekennzeichnet sein. Wenn es sich um eine Installation auf einem privaten Grund handelt, muss der ganze Stellplatz zuvor grün markiert werden (RAL 6018). Die Kosten hierfür sind ebenfalls förderfähig im Rahmen der Maximalsumme von 2.500 Euro.
  • Authentifizierung und Abrechnung
    Sofern das Aufladen für den Kunden nicht kostenlos abgegeben werden soll, muss der Ladepunkt über ein bargeldloses Abrechnungssystem verfügen. Das System muss auch Rooming Partnern den Zugang ermöglichen. Außerdem muss die Ladesäule in den gängigen Apps den Status anzeigen können. Ist sie frei oder ist sie gerade besetzt? Hier können Sie auf unseren Partner NewMotion vertrauen. Die Ladepunkte von NewMotion, die wir anbieten, erfüllen alle Voraussetzungen.
  • ÖkoStrom
    Natürlich macht die Elektromobilität wenig Sinn ohne Strom aus erneuerbaren Energien. Deshalb ist die Versorgung des Ladepunktes mit ÖkoStrom in der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur grundsätzlich als Bedingung vorgesehen. Wenn die Ladestation wie üblich in Ihre normale Elektroinstallation integriert wird, müssen Sie für den gesamten Standort ÖkoStrom bei Ihrem Versorger beziehen bzw. zu einem ÖkoStrom Versorger wechseln.
  • Laufzeit, Betrieb, Wartung
    Für die Förderung verpflichten Sie sich, den Ladepunkt für mindestens 6 Jahre zu betreiben und eine reibungslose Aufladung jederzeit sicherzustellen. Der Ladepunkt muss deshalb remote administrierbar sein.
  • Bericht
    Sie müssen 2x im Jahr in digitaler Form einen Bericht bei der NOW GmbH über die Ladevorgänge, Stromverbräuche etc. abgeben.

Klingt kompliziert? 163 Grad macht es Ihnen ganz einfach!

Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Bei 163 Grad bekommen Sie alles, was Sie jetzt benötigen, aus einer Hand:

  1. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung zur Förderung Ihres Projekts.
  2. Wir liefern Ihnen die Ladestationen von NewMotion, die den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechen.
  3. Die komplette Installation vor Ort kann über unseren Partner Adler emobility Services erfolgen – von der Planung, Installation bis hin zur Beschilderung und Markierung der Parkfläche in der geforderten RAL Farbe.
  4. Falls Sie noch keinen ÖkoStrom zur Versorgung Ihres Standortes nutzen, gestalte ich mit Ihnen Ihren Wechsel zur Versorgung aus erneuerbaren Energien z.B. mit ÖkoStrom von LichtBlick .

Kontakten Sie mich, damit wir zusammen beginnen können.

Alle Angaben in diesem Beitrag zur Förderung von Ladepunkten sind ohne Gewähr. Die Förderung eines Normalladepunktes ist auf maximal 2.500 Euro begrenzt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen nach Antragseingang.

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